Neues Transplantationsgesetz


Neue Regeln für die Organspende
Neues Transplantationsgesetz

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Der Deutsche Bundestag erweitert das Gesetz nun um die „Entscheidungslösung." Das Gesetz ist seit Anfang November 2012 gültig.

Freiwillige Entscheidung

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe. Zudem stellt es den Organhandel unter Strafe. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheidet der nächste Angehörige.

Neu ist nun die so genannte „Entscheidungslösung.“ Diese erlaubt beispielsweise Krankenkassen häufiger und direkter um eine Organspende zu bitten. Die Entscheidungslösung setzt sich gegen die so genannte „Widerspruchslösung“ durch, die in einigen europäischen Ländern besteht. Demnach ist jeder automatisch Organspender, solange er nicht aktiv Einspruch erhebt. In Deutschland soll sich jeder selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollen die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufklären. Die Versicherten können eine direkte schriftliche Entscheidung über die Organ- und Gewebespende abgeben. Diese Information speichern die Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erhalten Krankenhäuser in Zukunft eine bessere Ausstattung, um Organtransplantationen umzusetzen. Spezielle Transplantationsbeauftrage koordinieren den Prozess der Organspende.

Das neue Gesetz sichert Lebendspender rechtlich und finanziell ebenfalls besser ab. So erhält jeder Spender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkostenübernahme und Krankengeld. Außerdem gilt für den Spender künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

Unsere Partnerapotheke

Apotheke im Sanupark
Frankfurter Str. 94
65239 Hochheim

zur Webseite

Unsere Partnerapotheke


Apotheke im MCN 

Borsigstraße 2-4
65205 Wiesbaden

zur Website

News

Rauchen verschlimmert Basedow
Rauchen verschlimmert Basedow

Weg mit der Fluppe!

Menschen mit einem Morbus Basedow müssen im Alltag auf einige Dinge achten. Dazu gehört, mit dem Rauchen aufzuhören – denn Nikotin verschlimmert die Erkrankung. Das gilt besonders für die Augenbeteiligung.   mehr

Menstruationstasse statt Tampons?
Menstruationstasse statt Tampons?

Weniger Kosten, weniger Müll

Menstruationstassen sind praktisch: Sie bieten den gleichen Schutz wie Binden oder Tampons, verursachen weniger Müll und sind auch noch billiger als herkömmliche Hygieneprodukte. Doch wie sieht es mit der medizinischen Sicherheit aus?   mehr

Ingwer für das Immunsystem
Ingwer für das Immunsystem

Stimulation der weißen Blutkörperchen

Ob in Getränken oder Speisen: Ingwer hat sich in der deutschen Küche einen festen Platz erobert. Die scharfe Knolle schmeckt aber nicht nur, sondern leistet auch als Heilpflanze gute Dienste – etwa indem sie das Immunsystem anregt.   mehr

Ist Low Carb besser als andere Diäten?
Ist Low Carb besser als andere Diäten?

Blick in Studien

Low-Carb-Diäten basieren auf dem Prinzip, möglichst wenig Kohlenhydrate zu essen. Mit dieser Methode lässt sich ziemlich sicher Gewicht reduzieren. Fraglich ist aber, ob Low Carb besser funktioniert als andere Diäten.   mehr

Stillen: Am besten 12 Monate lang
Stillen: Am besten 12 Monate lang

Gut für Mutter und Kind

Stillen ist gut für Mutter und Kind. Eine neue Leitlinie fasst die wichtigsten Empfehlungen rund ums Stillen zusammen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Rosen-Apotheke
Inhaberin Ulrike Stäudel
Telefon 06146/83 50 84
E-Mail service@rosen-apotheke-hochheim.de